Sonder-
leistungen
Gefahrguttransporte
Für Gefahrguttransporte sind unsere Fahrer und Fahrzeuge nach den Vorschriften von ADR/GGVSEB ausgestattet.
Die ADR-Gefahrgutklassen im Überblick:
- Klasse 1 – Explosive Stoffe
- Klasse 2 – Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4.1 – Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
- Klasse 4.2 – Selbstentzündliche Stoffe
- Klasse 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- Klasse 5.1 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Klasse 5.2 – Organische Peroxide
- Klasse 6.1 – Giftige Stoffe
- Klasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
- Klasse 8 – Ätzende Stoffe
- Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Sonderfahrten (geschlossene Ladung)
Bei einer geschlossenen Ladung, die nur von einem einzigen Absender kommt, ist diesem der ausschließliche Gebrauch eines Containers oder auch Fahrzeuges vorbehalten. Alle Ladevorgänge werden entsprechend nur nach den Anweisungen des Absenders oder auch Empfängers durchgeführt. Im Bereich der Gefahrguttransporte (ADR-Klasse 7) beschreibt dies der Begriff „Ausschließliche Verwendung“
Abfalltransporte
Der Transport von Abfällen darf nur durch autorisierte Transportunternehmen durchgeführt werden. Wir erfüllen alle notwendigen Voraussetzungen zum Transport von Abfällen nach
§ 53 KrW-/AbfG.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der professionellen Durchführung von Umfuhren/Lagerumfuhren, Messetransporten oder vielfältigen Sonderfahrten erfahren zur Seite – kontaktieren Sie uns jederzeit gern per Telefon, Email oder Kontaktformular für eine persönliche Beratung oder ein individuelles Angebot.